Ein Kind zu Hause betreuen

Um ein Kind zu Hause zu betreuen, können Sie Unterstützung bei der häuslichen Pflege beantragen. Eine Familie kann Unterstützung bei der häuslichen Pflege beantragen, wenn ein Kind unter drei Jahren zu Hause von einem Vormund oder einer anderen Betreuungsperson, beispielsweise einem Verwandten oder einer von zu Hause beauftragten Pflegekraft, betreut wird. Unterstützung für die häusliche Pflege wird bei der Kela beantragt. Darüber hinaus kann die Familie unter bestimmten Voraussetzungen eine kommunale Zulage oder eine besondere Haushaltszulage erhalten.

  • Unterstützung für die häusliche Pflege wird bei der Kela beantragt. Eine Förderung kann von einer Familie beantragt werden, deren Kind unter 3 Jahren nicht in einer kommunalen Kindertagesstätte betreut wird. Das Kind kann von einem Vormund oder einer anderen Betreuungsperson, beispielsweise einem Verwandten oder einer zu Hause eingestellten Betreuungsperson, betreut werden.

    Die Unterstützung bei der häuslichen Kinderbetreuung umfasst ein Pflegegeld und einen Pflegezuschlag. Das Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen der Familie gezahlt. Die Erziehungsberechtigten des Kindes können bei der Arbeit sein oder beispielsweise im bezahlten Jahresurlaub sein und dennoch Pflegegeld erhalten, wenn das Kind in häuslicher Pflege ist. Das Pflegegeld wird auf der Grundlage des Gesamteinkommens der Familie gezahlt.

    Weitere Informationen zur häuslichen Pflegeunterstützung erhalten Sie auf der Website von Kela. Gehen Sie zur Website von Kela.

  • Der kommunale Zuschlag für häusliche Pflegeunterstützung wird auch Kerava-Zuschlag genannt. Ziel des Kerava-Ergänzungsmittels ist die Unterstützung der häuslichen Betreuung insbesondere der Kleinsten. Bei der Unterstützung handelt es sich um eine von der Gemeinde gezahlte freiwillige Unterstützung, die zusätzlich zur gesetzlichen Kela-Unterstützung für die häusliche Pflege gezahlt wird.

    Der Kerava-Zuschlag ist als Alternative zur Kindertagesstätte für Familien gedacht, in denen ein Elternteil oder ein anderer Erziehungsberechtigter das Kind zu Hause betreut.

    Die detaillierten Bedingungen für die Gewährung des Gemeindezuschusses zur häuslichen Pflegeunterstützung finden Sie im Anhang (pdf).

    Beantragung einer Kommunalbeihilfe

    Der Kerava-Zuschlag wird in der Bildungs- und Lehrabteilung der Stadt Kerava beantragt. Antragsformulare sind am Kerava-Servicepunkt in der Kultasepänkatu 7 erhältlich. Das Formular finden Sie auch unten. Das Formular wird an den Kerava-Transaktionspunkt zurückgegeben.

    Kommunaler Zusatzantrag zur häuslichen Pflegeunterstützung (pdf).

    Die Entscheidung über den Gemeindezuschlag fällt, wenn alle Antragsanlagen vorliegen.

    Umfang der Unterstützung

    Unterstützung bei der häuslichen Pflege, wenn die Familie ein Kind unter 1 Jahr und 9 Monaten hat
    Unterhaltszuschuss342,95 Euro
    Behandlungsergänzung0-183,53 Euro
    Kerava-Ergänzung100 Euro
    Gesamtsubventionen442,95 – 626,48 Euro

    Besonderer Sonderzuschlag

    Die Sonderbetreuungszulage richtet sich in erster Linie an die Erziehungsberechtigten von Kindern unter drei Jahren, die nationale häusliche Pflegeunterstützung erhalten und besondere Bedürfnisse bei der Organisation der frühkindlichen Bildung des Kindes haben. Dabei kann es sich um eine schwere Verletzung oder Erkrankung handeln, um die Folgen einer schweren Erkrankung, die einer besonderen und kontinuierlichen Überwachung bedarf, oder um eine Infektionsanfälligkeit des Kindes aufgrund der Grunderkrankung des Kindes, die eine zusätzliche Gefahr für die Gesundheit des Kindes darstellt.

    Beantragung einer besonderen Keravali-Zulage

    Der spezielle Kerala-Zuschlag wird einen Monat vor dem gewünschten Zahlungsbeginn beantragt. Die Höhe des Zuschlags beträgt je nach Alter des Kindes und Pflegebedürftigkeit etwa 300–450 Euro pro Monat. Die Geschwisterzulage beträgt insgesamt 50 Euro im Monat. Die frühe Sonderpädagogik beurteilt nach Rücksprache mit der Familie und anderen Experten den Bedarf an einer besonderen Ergänzung. Die Bedarfsprüfung erfolgt im Einzelfall entweder alle sechs oder zwölf Monate.
    Der kommunale Zuschlag wird bei der Stadt Kerava beantragt. Antragsformulare sind an der Kerava-Servicestelle in der Kultasepänkatu 7 erhältlich. Das Formular wird an die Kerava-Servicestelle zurückgegeben.

  • Eine Familie, die eine Betreuungsperson für ihr Kind in der eigenen Wohnung engagiert, kann den kommunalen Zuschuss zur privaten Pflegeunterstützung erhalten.

    Zwei Familien können gemeinsam eine Krankenschwester zu Hause engagieren. Eine im selben Haushalt lebende Person kann nicht als Babysitter eingestellt werden. Die Pflegekraft muss dauerhaft in Finnland leben und volljährig sein.

    Antragsteller für den kommunalen Zuschuss zur privaten Pflegeunterstützung ist eine Familie. Das Antragsformular ist am Kerava-Servicepunkt in der Kultasepänkatu 7 und darunter erhältlich. Das Formular wird auch an die Kerava-Servicestelle zurückgegeben.

    Antrag auf kommunalen Zuschuss zur privaten Pflegeunterstützung, häusliche Pflege (pdf)

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Kundenservice für frühkindliche Bildung

Die Rufzeit des Kundendienstes ist Montag–Donnerstag 10–12 Uhr. In dringenden Angelegenheiten empfehlen wir einen Anruf. Kontaktieren Sie uns per E-Mail für nicht dringende Angelegenheiten. 0929 492 119 varhaiskasvatus@kerava.fI