Krankheiten, Medikamente, Unfälle und Versicherungen

  • Man bringt ein krankes Kind nicht in die frühkindliche Bildung.

    Krankheit während des Tages der frühkindlichen Bildung

    Sollte das Kind erkranken, werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich benachrichtigt und das Kind muss sich schnellstmöglich um einen Platz in der frühkindlichen Bildung bewerben. Das Kind kann in die frühkindliche Bildung oder den Kindergarten zurückkehren, wenn die Symptome verschwunden sind und das Kind zwei Tage lang gesund war.

    Ein akut erkranktes Kind kann nach ausreichender Genesungszeit während der Medikamenteneinnahme an der frühkindlichen Bildung teilnehmen. Bei der Verabreichung von Medikamenten gilt vor allem, dass die Medikamente dem Kind zu Hause verabreicht werden. Im Einzelfall können die Mitarbeiter des frühpädagogischen Bildungszentrums dem Kind Medikamente mit dem Namen des Kindes gemäß dem Medikamentenbehandlungsplan verabreichen.

    Regelmäßige Medikamente

    Sollte das Kind regelmäßig Medikamente benötigen, teilen Sie dies bitte dem Personal zu Beginn der frühkindlichen Bildung mit. Von einem Arzt verfasste Anweisungen zur regelmäßigen Medikation müssen der frühpädagogischen Bildung vorgelegt werden. Die Erziehungsberechtigten des Kindes, Vertreter des Gesundheitswesens und die frühkindliche Bildung verhandeln von Fall zu Fall über den Drogenbehandlungsplan des Kindes.

  • Bei einem Unfall wird sofort Erste Hilfe geleistet und die Eltern werden schnell über den Vorfall informiert. Wenn der Unfall eine weitere Behandlung erfordert, wird das Kind je nach Unfallqualität entweder in ein Gesundheitszentrum oder in eine Zahnklinik gebracht. Benötigt ein Kind nach einem Unfall Hilfsmittel, beurteilt die Stationsleitung gemeinsam mit den Eltern die Voraussetzungen für die Teilnahme des Kindes an der frühkindlichen Bildung.

    Die Stadt Kerava hat Kinder in der frühkindlichen Bildung versichert. Das Personal des Behandlungszentrums informiert die Versicherung über den Unfall. Die Versicherungsgesellschaft erstattet die Behandlungskosten des Unfalls gemäß den gesetzlichen Krankenkassen.

    Weder die Versicherung noch die Stadt Kerava ersetzen den Verdienstausfall, der durch die Organisation der häuslichen Betreuung des Kindes entsteht. Unfälle in der frühkindlichen Bildung werden systematisch überwacht.