Erhalt und Eröffnung eines frühpädagogischen Bildungsplatzes

Den Platz erhalten

Wenn das Kind einen frühkindlichen Bildungsplatz in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte erhalten hat, muss der Erziehungsberechtigte den Platz annehmen oder kündigen. Die Absage des frühkindlichen Bildungsplatzes muss spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung erfolgen. Die Stornierung erfolgt elektronisch in Hakuhelme.

Der Antrag auf frühkindliche Bildung ist ein Jahr gültig. Nimmt die Familie den Kindergartenplatz nicht an oder lehnt er den Platz ab, erlischt die Gültigkeit des Antrags. Wird der Beginn der frühkindlichen Bildung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, muss die Familie keinen neuen Antrag stellen. In diesem Fall genügt die Bekanntgabe des neuen Beginntermins der Dienstberatung. Wenn die Familie dies wünscht, kann sie eine Versetzung an einen anderen frühpädagogischen Bildungsort beantragen.

Wenn sich die Familie für einen Platz in der frühkindlichen Bildung entschieden hat, ruft die Kindergartenleiterin die Familie an und vereinbart einen Gesprächstermin. Der Frühpädagogikbeitrag wird ab dem vereinbarten Beginn der Frühpädagogik erhoben.

Eröffnungsgespräch und Kennenlernen des frühpädagogischen Ortes

Vor Beginn der frühkindlichen Bildung führt das Personal der künftigen Kita-Gruppe ein Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten des Kindes. Die Vereinbarung über das Erstgespräch zur Familientagesbetreuung erfolgt durch den für die Familientagesbetreuung zuständigen Leiter. Das etwa einstündige Gründungstreffen findet überwiegend im Kindergarten statt. Auf Wunsch ist ein Treffen beim Kind zu Hause möglich.

Nach dem ersten Gespräch lernen das Kind und die Erziehungsberechtigten gemeinsam den frühpädagogischen Ort kennen, wobei die Mitarbeiter den Erziehungsberechtigten die Einrichtungen des Kindergartens vorstellen und sie über die Aktivitäten der frühkindlichen Bildung informieren.

Der Erziehungsberechtigte begleitet das Kind in der frühpädagogischen Einrichtung und führt es an alltägliche Aktivitäten heran. Es wird empfohlen, dass sich der Erziehungsberechtigte mit seinem Kind mit den verschiedenen Aktivitäten des Tages wie Mahlzeiten, Aktivitäten im Freien und Ruhe vertraut macht. Der Zeitpunkt des Kennenlernens richtet sich nach dem Kind und den Bedürfnissen der Familie. Die Dauer des Kennenlernens wird mit der Familie vereinbart.

Die Versicherung der Stadt Kerava gilt während des Besuchs, auch wenn die Entscheidung für die frühkindliche Bildung des Kindes noch nicht gefallen ist. Die Kennenlernzeit ist für die Familie kostenlos.