Stadtstrategie

Die Geschäfte der Stadt werden in Übereinstimmung mit der vom Stadtrat genehmigten Stadtstrategie, dem Budget und dem Plan sowie anderen Entscheidungen des Stadtrats verwaltet.

Der Rat entscheidet über die langfristigen operativen und finanziellen Ziele der Strategie. Es sollte Folgendes berücksichtigen:

  • Förderung des Wohlbefindens der Bewohner
  • Organisation und Produktion von Dienstleistungen
  • Dienstziele, die in den Aufgabengesetzen der Stadt festgelegt sind
  • Eigentumspolitik
  • Personalpolitik
  • Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten für die Bewohner
  • Entwicklung des Lebensumfeldes und der Vitalität des Gebietes.

Die Stadtstrategie muss auf einer Einschätzung der aktuellen Situation der Kommune sowie zukünftiger Veränderungen im betrieblichen Umfeld und deren Auswirkungen auf die Umsetzung der kommunalen Aufgaben basieren. Die Strategie muss auch die Bewertung und Überwachung ihrer Umsetzung festlegen.

Die Strategie muss bei der Erstellung des Budgets und Plans der Gemeinde berücksichtigt werden und mindestens einmal während der Amtszeit des Gemeinderats überprüft werden.