Beteiligen Sie sich an Planungsprojekten und beeinflussen Sie diese

Der Bau der Stadt erfolgt nach den von der Stadt erstellten Lageplänen. Informieren Sie sich über den Planungsstand und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten, denn die Stadt erarbeitet gemeinsam mit den Bewohnern die Pläne.

Der Lageplan legt die zukünftige Nutzung des Gebietes fest, etwa was erhalten bleibt, was wo und wie bebaut werden kann. Die Stadt erarbeitet gemeinsam mit den Bewohnern Pläne. Die Beteiligungsmethoden werden pro Plan geplant und im Beteiligungs- und Bewertungsplan (OAS) des Planprojekts dargestellt.

Sie können die Bebauung in jeder Phase des Planungsvorhabens beeinflussen und mitgestalten, wenn die Planungsvorhaben sichtbar sind. Während des Besichtigungszeitraums werden Masterplanprojekte auch an Wohnbrücken vorgestellt, wo Sie Fragen stellen und das Projekt mit den Experten der Stadt diskutieren können.

  • Informationen zu Planungsvorhaben erhalten Sie auf der Website der Stadt, auf der alle anstehenden und bevorstehenden Planungsvorhaben vorgestellt werden. Auf der Website finden Sie auch die verfügbaren Formulare zum Hinterlassen einer Meinung oder einer Erinnerung.

  • Zusätzlich zur Website finden Sie die Planungsvorhaben im Kartendienst der Stadt.

    Im Kartendienst finden Sie Informationen zu Planungsvorhaben und können sehen, wo sich die Planungsvorhaben befinden. Im Kartendienst finden Sie auch Planungsvorhaben, die vor 2019 in Kraft getreten sind.

    Finden Sie das Planprojekt im Kartendienst der Stadt.

  • Der Start und die Verfügbarkeit von Planungsprojekten werden in der kostenlosen Zeitschrift Keski-Uusimaa Viikko bekannt gegeben, die an alle Haushalte verteilt wird.

    In der Ankündigung heißt es:

    • Innerhalb dieser Frist muss die Stellungnahme bzw. Erinnerung abgegeben werden
    • an welche Adresse die Stellungnahme oder Erinnerung hinterlassen wird
    • Von wem erhalten Sie weitere Informationen zum Planungsvorhaben?
  • Wenn die Masterpläne zu sehen sind, können Sie sich nicht nur auf der Website, sondern auch am Kerava-Servicepunkt in der Kultasepänkatu 7 mit den Materialien der Projekte vertraut machen.

  • Die Planer von Masterprojekten wissen, wie sie Fragen zum Projekt beantworten können. Sie können die Designer entweder per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Die Kontaktinformationen des für ein bestimmtes Projekt verantwortlichen Designers finden Sie immer im Link zum Planprojekt. Sie können die Designer auch auf der für das Projekt organisierten Bewohnerbrücke treffen.

  • Anwohnerbrücken werden organisiert, wenn die Masterpläne sichtbar sind. In Asukasilla werden die Projektdesigner und Stadtexperten das Projekt vorstellen und Fragen beantworten. Weitere Informationen zu Wohnbrücken und deren Termine finden Sie auf der Website der Stadt und im Veranstaltungskalender der Stadt.

Beantragen einer Lageplanänderung

Der Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümer kann eine Änderung des gültigen Lageplans beantragen. Bevor Sie einen Wechsel beantragen, wenden Sie sich an die Stadt, damit Sie die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit des Wechsels besprechen können. Gleichzeitig können Sie die Höhe der Entschädigung für die beantragte Änderung, einen Kostenvoranschlag und weitere mögliche Details erfragen.

  • Eine Änderung des Bahnhofsplans wird mit einem formlosen Antrag beantragt.

    Dem Antrag zufolge sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Erklärung über das Recht, das Grundstück zu besitzen oder zu verwalten (z. B. Zwangsvollstreckungsbescheinigung, Mietvertrag, Kaufurkunde, wenn die Zwangsvollstreckung anhängig ist oder seit dem Verkauf weniger als 6 Monate vergangen sind).
    • Vollmacht, wenn der Antrag von einer anderen Person als dem Antragsteller unterzeichnet wird. Die Vollmacht muss die Unterschriften aller Eigentümer/Inhaber der Immobilie enthalten und den Namen klarstellen. In der Vollmacht müssen alle Maßnahmen aufgeführt sein, auf die der Bevollmächtigte Anspruch hat.
    • Protokoll der Hauptversammlung, wenn der Antragsteller As Oy oder KOY ist. Über den Antrag auf Änderung des Lageplans muss die Mitgliederversammlung entscheiden.
    • Handelsregisterauszug, wenn der Antragsteller ein Unternehmen ist. Aus dem Dokument geht hervor, wer im Namen des Unternehmens zeichnungsberechtigt ist.
    • Ein Bebauungsplan, also eine Zeichnung, die zeigt, was Sie ändern möchten.
  • Führt ein Lageplan oder eine Lageplanänderung zu einem erheblichen Nutzen für einen privaten Grundstückseigentümer, ist der Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten für den gemeinschaftlichen Bau zu beteiligen. In diesem Fall schließt die Stadt mit dem Grundstückseigentümer einen Grundstücksnutzungsvertrag ab, in dem auch eine Entschädigung für die Kosten der Planerstellung vereinbart wird.

  • Nach dem Gesetz hat die Stadt das Recht, die für die Erstellung und Bearbeitung des Plans anfallenden Kosten einzuziehen, wenn die Erstellung des Lageplans aus privatem Interesse erforderlich ist und auf Initiative des Grundstückseigentümers oder -besitzers erstellt wird.

    Die Kosten für die Erstellung des Bahnhofsplans gliedern sich in drei Zahlungskategorien:

    • Zahlungsklasse I
      • Geringfügige Auswirkungen, die nicht mehr als ein Grundstück betreffen.
      • 3 Euro, MwSt. 900 %
    • Zahlungsklasse II
      • Größer als ich oder mehr Grundbesitzer in Bezug auf die Auswirkungen.
      • 6 Euro, MwSt. 000 %
    • Zahlungsklasse III
      • Von der Wirkung her erheblich, erfordert aber keine umfangreiche Gesamtplanung.
      • 9 Euro, MwSt. 000 %

    Weitere dem Antragsteller in Rechnung gestellte Kosten sind:

    • Werbekosten
    • Im Rahmen des Planungsvorhabens erforderliche Untersuchungen, beispielsweise Lärm-, Vibrations- und Bodenuntersuchungen.

    Die Kopierkosten sind in den in den Zahlungskategorien angegebenen Preisen enthalten.