Bretter

Im Kommunalgesetz, in der vom Rat genehmigten Verwaltungsordnung und in der Verwaltungsordnung gibt es Bestimmungen zur Verwaltung und Entscheidungsfindung, die es dem Rat ermöglichen, seine Befugnisse auf andere Institutionen der Gemeinde sowie auf Treuhänder und Amtsträger zu übertragen .

Um die Verwaltung zu organisieren, hat der Rat außerdem eine Verwaltungsordnung verabschiedet, in der die verschiedenen Behörden der Gemeinde und deren Tätigkeiten, Kompetenzverteilung und Aufgaben festgelegt sind.

Vorstand für Bildung und Ausbildung, 13 Mitglieder

Die Aufgabe des Bildungsausschusses besteht darin, sich um die Organisation und Entwicklung der frühkindlichen Bildungsdienste, der Vorschulerziehung, der Grundbildung und der Sekundarstufe II zu kümmern. Darüber hinaus besteht ihre Aufgabe darin, als aktiver Einflussnehmer auf die Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen in der Region einzugehen, sich an der Koordinierung der Eigentumspolitik in den Verbänden der Bildungskommunen zu beteiligen und die Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen mit dem Wirtschaftsleben zu entwickeln. Als Moderator fungiert der Leiter der Bildungs- und Lehrwirtschaft. Als Buchhalter fungiert der Verwaltungsleiter der Bildungs- und Lehrabteilung.

Zentrale Wahlkommission

Der Zentrale Wahlvorstand muss die ihm nach dem Wahlgesetz gesondert zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Bei nationalen Wahlen muss sich der Zentrale Wahlvorstand um alle praktischen Vorbereitungen für die Wahlen und die Durchführung der vorgezogenen Stimmabgabe kümmern. Darüber hinaus muss der Zentrale Wahlvorstand bei Kommunalwahlen unter anderem Anträge auf Veröffentlichung von Kandidatenlisten prüfen und eine Zusammenstellung von Kandidatenlisten erstellen, für die Vorauszählung der Kommunalwahlergebnisse sorgen und die abgegebenen Stimmen auszählen der Wahlkommission und bestätigt das Wahlergebnis. Der zentrale Wahlvorstand wird vom Gemeinderat ernannt.

Die Mitglieder werden für jeweils vier Jahre so gewählt, dass sie möglichst Wählergruppen vertreten, die bei den vorangegangenen Kommunalwahlen in der Gemeinde vertreten waren. Der Stadtsekretär fungiert als Moderator und Protokollführer, der zweite Protokollführer ist ein besonderer Experte in der Verwaltung.

Rechnungsprüfungsausschuss, 9 Mitglieder

Die Hauptaufgabe des Prüfungsausschusses besteht darin, zu beurteilen, ob die vom Gemeinderat festgelegten operativen und finanziellen Ziele in der Gemeinde und im Gemeindeverbund verwirklicht wurden und ob die Aktivitäten produktiv und angemessen organisiert wurden, sowie zu beurteilen, ob die finanziellen Ausgeglichenheit ist erreicht. Der Prüfungsausschuss bereitet außerdem die Beschaffung von Prüfungsleistungen für den Rat vor und kümmert sich um die Koordinierung der Prüfung der Gemeinde und ihrer Tochtergesellschaften. Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Verpflichtungserklärungen und informiert den Rat über die Erklärungen.

Die Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden ohne offizielle Präsentation auf der Grundlage des Berichts des Vorsitzenden getroffen.

Technischer Vorstand, 13 Mitglieder

Die Stadtplanungsabteilung kümmert sich um die technischen und städtebaulichen Dienstleistungen sowie um Catering- und Reinigungsdienste, die die Einwohner von Kerava und die Behörden der Stadt benötigen. Aufgabe des Vorstandes ist die Führung, Überwachung und Weiterentwicklung der technischen Industrie. Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Organisation der Verwaltung und des Betriebs der technischen Industrie sowie für die interne Kontrolle verantwortlich. Der Moderator ist der Branchenleiter der Städtebaubranche. Der Verwaltungsleiter fungiert als Schreibtischbuchhalter.

    • ti 23.1.2024
    • Fr 16.2.2024 (Extratreffen)
    • ti 5.3.2024
    • ti 26.3.2024
    • ti 23.4.2024
    • ti 28.5.2024
    • Mi 12.6.2024 (Buchung)
    • ti 27.8.2024
    • ti 24.9.2024
    • ti 29.10.2024
    • ti 26.11.2024
    • Mi 11.12.2024

Lizenzabteilung des Technischen Vorstands, 7 Mitglieder

Die Aufgabe der Genehmigungsabteilung besteht in der Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben der Bauaufsicht nach dem Bodennutzungs- und Baugesetz sowie der Erledigung der behördlichen Aufgaben der Bauaufsicht, die der Entscheidung einer mehrköpfigen Institution bedürfen, wie z. B. Anträge auf Berichtigungen von Amtsträgerentscheidungen und Fälle von Zwangsmaßnahmen. Die Vorbereitung und Durchführung der Genehmigungsangelegenheiten obliegt der Bauaufsicht. Der leitende Bauinspektor fungiert als Moderator bei den Vorstandssitzungen. Der Lizenzsekretär fungiert als Buchhalter.

Ausschuss für Freizeit und Wohlbefinden, 13 Mitglieder

Die Aufgabe des Freizeit- und Wohlfahrtsausschusses besteht darin, für die Organisation und Entwicklung der Dienste der Stadtbibliothek Kerava, der Kultur- und Museumsdienste, der Sportdienste, der Jugenddienste und des Kerava College verantwortlich zu sein. Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Vorstands, sich in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in Kerava darum zu kümmern, die Voraussetzungen für Hobby- und Gemeinschaftsaktivitäten zu schaffen.

Der Vorstand fungiert als Koordinator der Präventionsarbeit in den Branchen und als Vertrauensgremium, das die Gemeinschaft fördert. Als Moderator fungiert der Leiter der Freizeit- und Wellnessbranche. Der Finanz- und Verwaltungssekretär der Freizeit- und Wellnessbranche fungiert als Schreibtischbuchhalter.

    • Donnerstag, 18.1.2024. Januar XNUMX
    • Donnerstag, 15.2.2024. Januar XNUMX
    • Mittwoch, 27.3.2024. Januar XNUMX
    • Donnerstag, 25.4.2024. Januar XNUMX
    • Donnerstag, 6.6.2024. Januar XNUMX

    Darüber hinaus führt der Vorstand bei Bedarf zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt eine Abendschule durch.