Selbstversorgung

Selbstvorsorge ist die Berücksichtigung, Information und materielle Vorbereitung der Betriebsmodelle verschiedener Störungen, Sondersituationen und außergewöhnlicher Umstände der Gemeinde, des Kleinhausbewohners, der Wohnungsbaugesellschaft und des Unternehmens. Überraschende Situationen sind beispielsweise Strom- und Wasserausfälle oder Störungen der Wärmeverteilung. Eine vorherige Vorbereitung wird Ihnen helfen, mit Situationen umzugehen.

Betrachten Sie die Vorbereitung aus der Perspektive, ob es sich um die Vorbereitung eines Kleinhausbewohners, einer Wohnungsbaugesellschaft oder eines Unternehmens handelt.

Vorbereitung und Schutz eines kleinen Hausbewohners

Die Behörden und Organisationen haben eine 72-Stunden-Bereitschaftsempfehlung erarbeitet, wonach Haushalte darauf vorbereitet sein sollen, im Falle einer Störung mindestens drei Tage lang selbstständig zurechtzukommen. Es wäre gut, zumindest für diese Zeit Lebensmittel, Getränke, Medikamente und andere Grundversorgungsgüter zu Hause zu haben.

Schauen Sie sich die 72-Stunden-Empfehlung auf der Website 72tuntia.fi an:

Laut Gesetz muss eine zivile Unterkunft in einem Gebäude errichtet werden, das zum Wohnen, Arbeiten oder ständigen Wohnen bestimmt ist und eine Grundfläche von mindestens 1200 m2 hat. Verfügt das Wohngebäude bzw. die Wohnungsbaugesellschaft nicht über eine eigene öffentliche Notunterkunft, sind die Bewohner dafür verantwortlich, sich in Notunterkünften zu schützen. In der Praxis bedeutet dies, das Innere des Hauses zu schützen. Sofern es die Lage erfordert, erteilen die Behörden gesonderte Weisungen an die Bevölkerung über die erforderlichen Maßnahmen.

Selbst in vielen ernsten Situationen ist die Unterbringung in Notunterkünften nicht die einzige Option, sondern die Bevölkerung der Stadt kann auch in sicherere Gebiete umgesiedelt, also evakuiert werden. Wenn die Situation in Ausnahmefällen eine Umsiedlung der Stadtbevölkerung erfordert, entscheidet der Staatsrat über das Gebiet und die Bevölkerung, die umgesiedelt werden sollen. Das Innenministerium ist für die Gesamtsteuerung des Übergangs verantwortlich.

Mit Gefahrenhinweisen und einem Gefahrenschild informieren die Behörden die Menschen über die Notwendigkeit, sich im Inneren zu schützen. Wenn keine anderen Hinweise gegeben sind, können Sie die allgemeinen Hinweise zum Schutz im Inneren befolgen:

  • Gehen Sie nach drinnen und bleiben Sie drinnen. Schließen Sie Türen, Fenster, Lüftungs- und Lüftungsöffnungen.
  • Schalten Sie das Radio ein und warten Sie in Ruhe auf die Anweisungen der Behörden.
  • Vermeiden Sie die Nutzung des Telefons, um eine Blockierung der Leitungen zu vermeiden.
  • Verlassen Sie das Gebiet nicht ohne Anweisung der Behörden, um unterwegs nicht in Gefahr zu geraten.

Vorbereitung und Schutz der Wohnungsbaugesellschaft und des Unternehmens

Bevölkerungsunterkünfte dienen dem Schutz im Kriegsfall bei Bedarf. Die Behörden werden anordnen, die Bevölkerungsunterkünfte funktionsfähig zu machen, wenn die Situation dies erfordert. In diesem Fall müssen die Schutzvorrichtungen spätestens 72 Stunden nach Erteilung der behördlichen Anordnung in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden. 

Für den Bevölkerungsschutz des Gebäudes sind Gebäudeeigentümer und -nutzer verantwortlich. Die Wohnungsbaugesellschaft wird durch den Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft, die Gesellschaft durch die Geschäftsführung oder den Eigentümer der Immobilie vertreten. Die Verantwortung für das Tierheim umfasst die Instandhaltung und Renovierung des Tierheims sowie die Verwaltung des Betriebs des Tierheims. Es wird empfohlen, dass das Tierheim einen eigenen Tierheimmanager hat. Regionale Rettungsvereine organisieren die Ausbildung zum Krankenpfleger. 

Wenn die Behörden die Nutzung des Zivilschutzraums für tatsächliche Schutzzwecke anordnen, müssen der Eigentümer und die Nutzer des Grundstücks den Schutzraum räumen und für die Nutzung vorbereiten. Bei der Unterbringung in einer Zivilschutzunterkunft bilden die eigentlichen Schutzraumnutzer, d. h. die im Gebäude lebenden, arbeitenden und sich aufhaltenden Personen, das Betriebspersonal der Zivilschutzunterkunft. Tierheimspezifische Betriebsanweisungen finden Sie in der Zivilunterkunft und im Hausrettungsplan.

Es gibt keine verbindlichen Vorschriften mehr zu den Sicherheits- und Schutzmaterialien des Katastrophenschutzes, wie z. B. Werkzeugen und persönlicher Schutzausrüstung, oder deren Menge. Es wird jedoch empfohlen, dass die Zivilunterkunft über die notwendigen Materialien verfügt, um die Unterkunft für die Nutzung vorzubereiten und sich selbst zu schützen.