Mehrere Endkontrollen in Kerava wurden nicht abgeschlossen – die Stadt ergreift Maßnahmen, um die Versäumnisse zu korrigieren

Im Stadtgebiet liegen mehrere Bau- bzw. Betriebsgenehmigungen vor, deren Endprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Damit die Besichtigung durchgeführt werden kann, müssen die Eigentümer des Gebäudes zunächst eine Verlängerung der Genehmigung beantragen.

Im Gebiet der Stadt Kerava gibt es 510 abgelaufene Bau- oder Betriebsgenehmigungen, bei denen die Endkontrolle noch nicht abgeschlossen ist. Bei den meisten Genehmigungen handelt es sich um Genehmigungen für Einfamilienhäuser mit Inbetriebnahmeabnahme, aber ohne Endabnahme.

- Oft geht es um Vergessen und nicht um Absicht. Wenn die Endkontrolle aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt wurde, sollte die Angelegenheit jetzt erledigt werden. Hilfe und Beratung gebe es bei der städtischen Bauaufsicht, sagt der leitende Bauinspektor Timo Vatanen.

Nach dem Landnutzungs- und Baugesetz ist eine Bau- oder Betriebsgenehmigung erloschen, wenn mit den Bauarbeiten nicht innerhalb von drei Jahren begonnen oder innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft der Genehmigung oder Genehmigung abgeschlossen wurde. Nach Ablauf der Genehmigung kann die Endkontrolle erst nach erneuter Beantragung der Genehmigung durchgeführt werden.

Die Lizenzierungsabteilung erläuterte die Grundsätze der Sanierung

Die Lizenzabteilung des technischen Ausschusses der Stadt Kerava hat am 8.2.2023. Februar XNUMX die Grundsätze zur Korrektur versäumter Endkontrollen dargelegt. Genehmigungen, deren Gültigkeit abgelaufen ist, müssen grundsätzlich erneut beantragt werden.

Wenn im Gebäude eine Inbetriebnahmeprüfung durchgeführt wurde, kann die Endprüfung durchgeführt werden, ohne dass eine Modernisierung des Gebäudes erforderlich ist. Die Endkontrolle konzentriert sich in diesem Fall nur auf die Anlagen, die bei der abgeschlossenen Inbetriebnahmekontrolle außer Acht gelassen wurden. Sofern im Gebäude keine Inbetriebnahmeprüfung durchgeführt wurde, muss das gesamte Gebäude den jeweils gültigen Bauvorschriften entsprechen.

Das bewilligungspflichtige Bauwerk kann ohne weitere Maßnahmen als besichtigt anerkannt werden, wenn

  • die Maßnahme, die Gegenstand der Genehmigung war, wurde vollständig aufgehoben
  • Am Gebäude wurden nach dem Bau Erweiterungs- oder Änderungsarbeiten durchgeführt, die eine Endkontrolle erforderten, und die Kontrolle wurde abgeschlossen.

    Wenn die Endkontrolle der Erweiterungs- und Änderungsarbeiten nicht durchgeführt wurde, muss die Genehmigung erneut beantragt werden und die Überprüfung wird nur für die letzte Genehmigung durchgeführt. Die übrigen Genehmigungen des Objekts werden ohne weiteres Zutun als Endabnahme anerkannt.
    Für erneut beantragte Genehmigungen wird eine Gebühr gemäß der Baukontrollgebühr der Stadt erhoben, von der ein Rabatt von 25 % gewährt wird (Kerava-Stadtkontrollgebühr § 16.1 Unterabschnitt 8).

    Hinweise für Immobilieneigentümer

    Grundstückseigentümer müssen eine Verlängerung einer abgelaufenen Bau- oder Betriebsgenehmigung beantragen, woraufhin eine Endabnahme des Gebäudes durchgeführt werden kann.

    Wenn Sie Eigentümer der Immobilie sind und wissen, dass die Endabnahme Ihres Gebäudes noch nicht durchgeführt wurde, können Sie auf eigene Initiative eine Genehmigungsverlängerung beantragen. Im Laufe des Frühjahrs wird die Stadt einen Brief an diejenigen Grundstückseigentümer verschicken, deren Gebäude keiner Endabnahme unterzogen wurden und die nicht von sich aus eine Verlängerung der Genehmigung beantragt haben. Das Schreiben enthält Anweisungen zur erneuten Durchsetzung der Genehmigung.

    Wenn Sie eine alte Genehmigung elektronisch im Dienst lupapiste.fi beantragt haben, können Sie im selben Dienst ganz einfach eine Verlängerung der Genehmigung beantragen, indem Sie die Verlängerung der abgelaufenen Genehmigung als Referenzgenehmigung hinzufügen. Wenn die Genehmigung nicht elektronisch beantragt wurde, übermittelt die Bauaufsicht der Stadt die alte Genehmigung separat an den Dienst lupapiste.fi und lädt die Grundstückseigentümer ein, sich an dem Projekt zu beteiligen. Danach können die Eigentümer einen Antrag auf Erneuerung der Genehmigung stellen.

    Bei der Beantragung einer Verlängerungsgenehmigung ist es wichtig, dass der Antragsteller über Unterlagen aus der Zeit des Bauvorhabens, wie z. B. Masterzeichnungen, Prüfprotokolle und ggf. weitere von der Bauaufsicht gestempelte Zeichnungen verfügt, die dem Antrag beigefügt sind. Die Dokumente können auch eingescannt im Lupapiste-Onlineshop unter kauppa.lupapiste.fi bezogen werden. Detaillierte Anforderungen werden im Einzelfall besprochen.

    Die Bauaufsicht der Stadt wird Antragsteller bei Bedarf bei der Antragstellung unterstützen. Die Kontaktdaten der Bauaufsichtsbehörde finden Sie auf der Website der Stadt Kerava: Gebäudesteuerung.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den leitenden Bauinspektor Timo Vatanen, telefonisch unter 040 318 2980 oder per E-Mail an timo.vatanen@kerava.fi.