Die Ergebnisse der Radonmessungen der städtischen Liegenschaften liegen vor: Auf einem Grundstück wird eine Radonsanierung durchgeführt

Auf allen Liegenschaften der Stadt Kerava wurden im Frühjahr Radonmessungen mit Radonmessgläsern durchgeführt, deren Ergebnisse vom Strahlenschutzzentrum (STUK) ausgewertet werden.

Auf allen Liegenschaften der Stadt Kerava wurden im Frühjahr Radonmessungen mit Radonmessgläsern durchgeführt, deren Ergebnisse vom Strahlenschutzzentrum (STUK) ausgewertet werden. Aufgrund der Ergebnisse besteht die Notwendigkeit, eine Radonsanierung in einem Privatgrundstück durchzuführen. Aufgrund der Ergebnisse besteht kein Bedarf für weitere Maßnahmen in anderen städtischen Liegenschaften. Gemessen wurde an 70 Orten, an denen es insgesamt 389 Messpunkte, also Messgefäße, gab.

An einer Messstelle einer privat genutzten Liegenschaft wurde der Referenzwert der Radonkonzentration im Jahresmittel von 300 Bq/m3 überschritten. Im Sommer 2019 wird der Standort einer Radonkorrektur unterzogen und im Herbst wird die Konzentration erneut gemäß den Anweisungen des Strahlenschutzamtes gemessen.

Bei öffentlichen Gebäuden lagen die Radonkonzentrationen bis auf eine Messstelle an allen Messstellen unter dem Referenzwert. An diesem Messpunkt wurde der Referenzwert überschritten, die Strahlenschutzzentrale hat jedoch keine weiteren Maßnahmen für den Raum angeordnet, da es sich nicht um einen Wohnraum handelt und daher keine Notwendigkeit besteht, die Radonbelastung zu begrenzen.

Mit den Änderungen des Ende 2018 überarbeiteten Strahlungsgesetzes gehört Kerava zu den Gemeinden, in denen Radonmessungen an Arbeitsplätzen verpflichtend sind. Künftig werden Radonmessungen in Neubauimmobilien nach der Inbetriebnahme oder in Altimmobilien nach größeren Sanierungen nach den Vorgaben des Strahlenschutzamtes zwischen Anfang September und Ende Mai durchgeführt.