Ab dem 1.3.2023. März XNUMX ändern sich die Kundengebühren für die frühkindliche Bildung

Das Gesetz über Gebühren für frühkindliche Bildung (1503/2016) wird am 1.3.2023. März 33 dahingehend geändert, dass die Gebühren durch eine Erhöhung der Einkommensgrenzen, die den Gebühren zugrunde liegen, um 10,70 Prozent gesenkt werden. Der Auszahlungsprozentsatz, der den Zahlungen zugrunde liegt, bleibt unverändert (XNUMX Prozent). Im Übrigen wird das Gesetz nicht geändert.

Einkommensgrenzen ab 1.3.2023. März XNUMX:

Familiengröße, PersonenEinkommensgrenze pro MonatDer höchste Auszahlungsprozentsatz
23874 €10,70%
34998 €10,70%
45675 €10,70%
56353 €10,70%
67028 €10,70%

Die derzeit gültigen Kundenentgelte werden ab dem 1.3.2023. März XNUMX überprüft. Sofern sich die Änderung auf das zu erhebende Kundenentgelt auswirkt, wird auf Basis der zuvor eingereichten Gewinn- und Verlustrechnung ein neuer Kundenentgeltentscheid getroffen.