Mit der Novelle des Frühpädagogikgesetzes wird der Anspruch des Kindes auf Förderung gestärkt

Das revidierte Gesetz zur frühkindlichen Bildung ist am 1.8.2022. August XNUMX in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung wird das Recht des Kindes auf die Unterstützung gestärkt, die es benötigt.

Das revidierte Gesetz zur frühkindlichen Bildung ist am 1.8.2022. August XNUMX in Kraft getreten. Die größten Veränderungen betreffen die Förderung der kindlichen Entwicklung und des Lernens in der frühkindlichen Bildung. Mit der Gesetzesänderung wurden in den Grundlagen der Frühpädagogik die Höhe und Form der Förderung sowie die Art und Weise der Förderung präzisiert. Mit der Gesetzesänderung wird das Recht des Kindes auf die Unterstützung, die es benötigt, gestärkt.

Dreistufiges Supportmodell

Beim dreistufigen Fördermodell werden die Förderstufen des Kindes in allgemeine, erweiterte und besondere Förderung unterteilt. Ein Kind, das an der frühkindlichen Bildung teilnimmt, hat Anspruch auf die allgemeine Unterstützung, die für seine individuelle Entwicklung, sein Lernen und sein Wohlbefinden im Rahmen der Grundaktivitäten der frühkindlichen Bildung erforderlich ist.

Der Organisator der frühkindlichen Bildung beurteilt in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten den Unterstützungsbedarf des Kindes. Fördermaßnahmen werden im frühkindlichen Bildungsplan des Kindes festgehalten.

Bei der Organisation der Betreuung werden die Erziehungsberechtigten zu Rate gezogen

Gemäß dem neuen Gesetz wird eine Verwaltungsentscheidung über die erweiterte und besondere Unterstützung getroffen. Die Entscheidung liegt bei der Gemeinde, die für die Organisation der frühkindlichen Bildung zuständig ist. Vor der Entscheidung werden die Erziehungsberechtigten in einer gemeinsamen Sitzung, der sogenannten Anhörung, zu Fragen der Betreuungsgestaltung angehört.

Bei der Anhörung besprechen die Erziehungsberechtigten mit den Erzieherinnen und Erziehern die Organisation der Betreuung des Kindes. Aus dem Gespräch wird ein Beratungsbogen aufgezeichnet, der dem frühkindlichen Bildungsplan des Kindes zur Entscheidungsfindung beigefügt wird. Auf Wunsch kann der Erziehungsberechtigte auch schriftlich eine Stellungnahme zur Ausgestaltung der Betreuung seines Kindes abgeben. Eine eventuelle schriftliche Mitteilung ist dem Beratungsformular beigefügt. In Kerava erhalten Erziehungsberechtigte vom Personal der frühkindlichen Bildung eine schriftliche Einladung zu einer Anhörung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema erhalten Eltern bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätte.