Übermittlung von Einkommensinformationen an die frühkindliche Bildung

Da sich der Beitrag zur Früherziehung nach dem Einkommen der Familie richtet, muss die Familie ihren Einkommensnachweis bis zum Ende des Monats vorlegen, in dem die Früherziehung beginnt.

Einkommensgutscheine werden elektronisch über den Transaktionsdienst Hakuhelmi geliefert. Wenn eine elektronische Zustellung nicht möglich ist, können Einkommensnachweise an Keravas Servicestelle in der Kultasepänkatu 7 abgegeben werden. Die Nachweise sind an den Bereich der frühkindlichen Bildung gerichtet.

Wenn die Familie dem höchsten Frühförderungsbeitrag zustimmt, ist die Angabe des Einkommens nicht erforderlich. Die Einwilligung kann über den elektronischen Transaktionsdienst Hakuhelmi erteilt werden. Die Einwilligung gilt bis auf Widerruf.

Bitte beachten Sie, dass der Auszahlungsbescheid aufgrund verspätet eingetroffener Einkommensbescheinigungen nicht nachträglich angepasst werden kann. Legt die Familie keinen Einkommensnachweis vor, wird der höchste Frühförderungsbeitrag erhoben.

In Situationen, in denen in der Mitte eines Kalendermonats eine neue frühkindliche Erziehungsbeziehung beginnt oder die frühkindliche Erziehung eines Kindes endet, wird der Familie ein niedrigerer monatlicher Beitrag entsprechend den Betriebstagen berechnet.

Das Einkommen der Familie wird mindestens einmal im Jahr überprüft. Wesentliche Einkommensänderungen (+/-10 %) oder Änderungen der Familiengröße müssen im Wechselmonat gemeldet werden.

Bei der Festsetzung des Frühförderungsbeitrags werden die steuerpflichtigen Einkünfte und Kapitaleinkünfte der Familie sowie steuerfreie Einkünfte berücksichtigt. Bei schwankendem Monatseinkommen wird als Monatseinkommen das durchschnittliche Monatseinkommen des vorangegangenen oder laufenden Jahres berücksichtigt.

Beim Einkommen sind beispielsweise Kindergeld, Invaliditätsgeld, Wohngeld, Studienbeihilfe oder Erwachsenenbildungsbeihilfe, Einkommensbeihilfe, Rehabilitationsbeihilfen oder Unterstützung bei der häuslichen Pflege von Kindern nicht berücksichtigt. Reichen Sie die Entscheidung über die Unterstützung ein, die Sie bei der Vorbereitung der Kundenzahlung erhalten haben.

Wenn Sie Fragen zu den Kundengebühren haben, kontaktieren Sie uns bitte

Kundenservice für frühkindliche Bildung

Die Rufzeit des Kundendienstes ist Montag–Donnerstag 10–12 Uhr. In dringenden Angelegenheiten empfehlen wir einen Anruf. Kontaktieren Sie uns per E-Mail für nicht dringende Angelegenheiten. 0929 492 119 varhaiskasvatus@kerava.fI

Postanschrift für Kundengebühren im Bereich Frühpädagogik

Anschrift: Stadt Kerava, Kundengebühren für frühkindliche Bildung, Postfach 123, 04201 Kerava