Die Lösung der finnischen Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde für die Beschaffung von Stabhochsprungstäben und einem Wellness-Servicepaket

Die finnische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde (KKV) hat am 14.2.2024. Februar XNUMX ihre Entscheidung über die Beschaffung der Stabhochsprungstäbe und des Wellness-Servicepakets von Kerava erlassen. Als Orientierungsmaßnahme gibt die finnische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde eine Mitteilung an die Stadt heraus.

Nach Einschätzung der KKV hat die Stadt Kerava ihre Pflicht gemäß § 1 Vergabegesetz zur ordnungsgemäßen Ausschreibung der betreffenden Beschaffungen verletzt. Nach der Interpretation des KKV bilden die Beschaffungen, die aus Stabhochsprungstäben, Aufbewahrungstaschen und einem Sozialleistungspaket bestehen, eine Einheit, die den bundesweiten Schwellenwert für Dienstleistungsbeschaffungen überschreitet. KKV stellt in seiner Entscheidung fest, dass die Stadt Kerava keinen berechtigten Grund für eine Direktvergabe hatte und dass die betreffenden Beschaffungen gemäß dem Vergabegesetz hätten ausgeschrieben werden müssen.

Die KKV gibt an, dass die Ausschreibung des Vergabeunternehmens durch Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung gemäß dem Vergabegesetz hätte erfolgen müssen. Laut KKV hätte die Stadt die natürliche Vergabeeinheit nach den gesetzlichen Vorgaben des Vergabegesetzes in zwei oder mehrere Teile aufteilen können.

Die finnische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde richtet hiermit eine Mitteilung an die Stadt Kerava wegen Nichteinhaltung des Vergabegesetzes.

Die Stadt Kerava prüft die Entscheidung sorgfältig und geht davon aus, dass die laufende interne Prüfung bis Ende Februar abgeschlossen sein wird. Auf dieser Grundlage verpflichtet sich die Stadt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Betriebsmodelle zu entwickeln und mögliche Fehler zu beheben.

Die Stadt Kerava verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der Beschaffungsgesetze und zur Gewährleistung eines offenen und wettbewerbsorientierten Beschaffungsprozesses bei allen künftigen Beschaffungen.