Untersicht

Die Fundamentprüfung wird angeordnet, wenn die fundamentbezogenen Grab-, Aushub-, Ramm- oder Bodenverfüllungs- und Verstärkungsarbeiten abgeschlossen sind. Der für die Bodenvermessung verantwortliche Vorarbeiter.

Wann findet die Bodenkontrolle statt?

Abhängig von der Art der Gründung wird eine Bodenuntersuchung angeordnet:

  • bei der Errichtung am Boden, nach dem Ausheben der Baugrube und eventueller Verfüllung, jedoch vor dem Vergießen der Sensoren
  • bei der Aufstellung am Fels, wenn sowohl der Aushub als auch eventuelle Verankerungs- und Verstärkungsarbeiten sowie die Verfüllung abgeschlossen sind, jedoch vor dem Eingießen der Sensoren
  • beim Aufstellen auf Pfählen, wenn das Stapeln mit Protokollen erfolgt ist und die Sensoren vernagelt sind.

Bedingungen für die Durchführung einer Bodenvermessung

Eine Bodeninspektion kann durchgeführt werden, wenn:

  • der verantwortliche Vorarbeiter, der Projektstarter bzw. dessen Bevollmächtigter und weitere vereinbarte Verantwortliche anwesend sind
  • Es liegen die Baugenehmigung mit Masterzeichnungen, Sonderzeichnungen mit Stempel der Bauaufsicht und weitere mit der Abnahme in Zusammenhang stehende Unterlagen wie das Baugrundgutachten mit Fundamentabrechnungen, Ramm- und Feinmessprotokolle sowie Ergebnisse der Dichtheitsprüfung vor
  • Es wurden Inspektionen und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Arbeitsphase durchgeführt
  • Das Prüfdokument ist ordnungsgemäß und aktuell ausgefüllt und verfügbar
  • die aufgrund zuvor festgestellter Mängel und Mängel erforderlichen Reparaturen und sonstigen Maßnahmen durchgeführt wurden.