Betreuung der Mieterauswahl für ARA-Wohnungen

Die Aufgabe der Stadt besteht darin, die Auswahl der Bewohner der mit staatlicher Förderung errichteten Wohnungen zu überwachen und jedes Jahr die Höchstgrenze des akzeptablen Vermögens festzulegen und zu bestätigen. Die Stadt überwacht die Bewohnerauswahl der ARA-Eigentümer und die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien.

Die Auswahl der Bewohner der ARA-Wohnungen überwacht die Stadt in Zusammenarbeit mit den Eigentümern der ARA-Wohnungen. ARA-Eigentümer müssen der Stadt jeden Monat bis zum 20. des Folgemonats einen Bericht über ihre Mieterauswahl vorlegen.

  • Zu Meldezwecken kann der ARA-Eigentümer die Meldung nutzen, die er von seinem eigenen System erhalten hat, oder das ARA-Meldeformular. ARA-Wohnungen müssen gemäß den für die Kreditaufnahme erforderlichen Konditionen angemietet werden.

    Berichte über Bewohnerauswahlen werden entweder per Post an die Adresse Kerava kaupunki, Asuntopalvelut, Postfach 123, 04201 KERAVA oder per E-Mail asuntopalvelut@kerava.fi gesendet.

    Das Wohnungsamt der Stadt prüft die Auswahl und sendet dem Eigentümer der Mietwohnung eine Genehmigungsbestätigung per E-Mail. Die Supervision kann auch im Rahmen eines Supervisionsbesuchs erfolgen. Bei Bedarf kann die Stadt Stichproben durchführen, weshalb dem Eigentümer des Miethauses Informationen über die Mieterauswahl und alle Wohnungsbewerber vorliegen müssen.

    Wenn sich die Bedürfnisse des ARA-Eigentümers ändern, muss der Eigentümer einen Antrag bei der Stadt Kerava stellen, um die Räumlichkeiten für einen anderen Mietzweck zu nutzen.

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