Forschungsgenehmigungen

Der Antrag auf Forschungserlaubnis muss sorgfältig ausgefüllt werden. Im Formular bzw. Forschungsplan muss beschrieben werden, wie sich die Durchführung der Forschung auf den Betrieb der von der Forschung betroffenen Einheit und der an der Forschung beteiligten Personen auswirkt, einschließlich der der Stadt entstehenden Kosten. Der Forscher muss außerdem erläutern, wie sichergestellt werden kann, dass aus dem Forschungsbericht keine Personen, Arbeitsgemeinschaften oder Arbeitsgruppen identifiziert werden können, die an der Forschung teilgenommen haben.

Forschungsplan

Als Anlage zum Forschungsgenehmigungsantrag wird ein Forschungsplan angefordert. Dem Antrag sind auch alle an die Forschungssubjekte zu verteilenden Materialien wie Informationsblätter, Einverständniserklärungen und Fragebögen beizufügen.

Geheimhaltungs- und Geheimhaltungspflichten

Der Forscher verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Forschung vorliegen, nicht an Dritte weiterzugeben.

Einreichen des Antrags

Der Antrag wird an Postfach 123, 04201 Kerava gesendet. Der Antrag ist an die Branche zu richten, bei der die Forschungsgenehmigung beantragt wird.

Der Antrag kann auch elektronisch direkt beim Branchenregister eingereicht werden:

  • Büro des Bürgermeisters: kirjaamo@kerava.fi
  • Bildung und Unterricht: utepus@kerava.fi
  • Stadttechnologie: kaupunkitekniikka@kerava.fi
  • Freizeit und Wohlbefinden: vapari@kerava.fi

Über die Annahme oder Ablehnung des Forschungsgenehmigungsantrags und die Bedingungen für die Erteilung der Genehmigung entscheidet der zuständige Amtsinhaber der jeweiligen Branche.