Bezugsberechtigte Wohnungen

Wohneigentum ist eine Zwischenstufe zwischen Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. Sie können Bewohner einer bewohnbaren Wohnung werden, indem Sie eine Berechtigungsgebühr in Höhe von 15 % des Gesamtpreises der Wohnung entrichten. Darüber hinaus zahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr, vergleichbar mit der Miete für eine Wohnung, für die Sie Wohngeld erhalten können.

In Kerava werden die behördlichen Aufgaben des Aufenthaltsrechts ab dem 1.9.2023. September XNUMX von der ARA wahrgenommen, die Mieterauswahl erfolgt durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Weitere Informationen zum Wohnrechtssystem erhalten Sie bei den Wohnungsdiensten der Stadt Kerava.

Im Laufe des Jahres 2023 werden wir bei der Beantragung von bezugsberechtigten Wohnungen auf kostenpflichtige temporäre Seriennummern und ein bundesweites Wartelistensystem umstellen. Nationale Seriennummern werden von der ARA vergeben und die Seriennummern sind 2 Jahre gültig. Unbenutzte Nummern aus dem allgemeinen Seriennummernsystem für Aufenthaltsrechte der Region Helsinki sind bis zum 31.12.2023. Dezember 2024 gültig. Ab Anfang XNUMX können Sie sich nur noch mit der von der ARA vergebenen Seriennummer für eine bezugsberechtigte Wohnung bewerben.

Beantragung einer Seriennummer

Für die Beantragung einer bezugsberechtigten Wohnung benötigen Sie eine Seriennummer. In Finnland gibt es ein landesweit einheitliches Seriennummernsystem für das Recht auf Wohnraum, bei dem Sie mit der beantragten Nummer eine Wohnung in ganz Finnland beantragen können. Mit Sequenznummern, die Sie vor dem 1.1.2016. Januar 2023 von Kerava erhalten haben, können Sie sich nur bei Kerava für eine bezugsberechtigte Wohnung bewerben. Bis Ende XNUMX können Sie sich nur im gemeinsamen Marktgebiet der Region Helsinki um eine bewohnbare Wohnung mit einer Nummer bewerben, die nicht aus dem gemeinsamen bewohnbaren System der Region Helsinki stammt.

Die für die Beantragung einer Wohnungsbezugsberechtigung erforderliche Bestellnummer können Sie über das elektronische Formular auf der Website der ARA beantragen. Sie können bei der Gemeinde, die Eigentümerin der bezugsberechtigten Wohnung ist, einen Papier-Sequenznummernantrag anfordern.

Die Sequenznummer wird von ARA bereitgestellt. Die Bestellnummer ist antragsstellerspezifisch und gilt für die gesamte Familie. Ein Wohnungsbewerber oder eine Bewerberfamilie kann jeweils nur eine gültige Seriennummer besitzen. Nach Erhalt der Nummer können Sie direkt beim Wohnungsbauträger Ihre Wunschbezugswohnung kennenlernen und beantragen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung 18 Jahre alt sein.

Eine vergessene oder verlorene Seriennummer sowie die Gültigkeit der Seriennummer können Sie bei ARA erfragen.

Beantragung einer bezugsberechtigten Wohnung bei Kerava

  • In Kerava gibt es fünf Bauträger für Eigentumswohnungen, bei denen Sie sich für eine Eigentumswohnung bewerben können. Den Wohnungsantrag finden Sie auf der Website des Betreibers.

    Asuntosäätiö Asumisoikes Oy/Asokodit

    Tel. 020 161 2280
    www.asuntosaatio.fi

    AVAIN Asumisoikeus Oy

    Tel. 040 640 4800
    www.avainasunnot.fi

    TA-Asumisoikeus Oy

    Tel. 045 7734 3777
    www.ta.fi

    Verband für Wohnungsrechte der Ureinwohner Finnlands

    Tel. 044 241 8874
    www.ksasumisoikes.fi

    Yrjö und Hanna ASO-Kodit/Asoasunnot Uusimaa Oy

    Tel. 040 457 6560 oder 020 742 9888
    www.yrjojahanna.fi

     

  • Entsprechend den im Antrag geäußerten Wünschen bieten Ihnen die Wohnungsbetreiber eine Wohnung anhand der Seriennummer an: Als Wohnrechtsempfänger wird der Bewerber mit der niedrigsten Seriennummer vorgestellt. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnungsbezugsrechts ist der Bedarf des oder der Wohnungsbewerber an einer Wohnung.

    Es besteht keine Notwendigkeit, wenn ja

    • im Antragsgebiet eine Eigentumswohnung, die hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattungsgrad, Wohnkosten und sonstigen Merkmalen der beantragten Wohnrechtswohnung angemessen entspricht,

    TAI

    • Vermögen in dem Umfang, dass Sie mindestens 50 % des aktuellen Leerstandspreises der von Ihnen beantragten oder einer vergleichbaren Wohnung finanzieren können, oder Ihre im Bewerbungsgebiet gelegene Eigentumswohnung so sanieren, dass sie mit der von Ihnen beantragten Wohnung übereinstimmt.

    Bei einem Wechsel von einer bewohnbaren Wohnung in eine andere bewohnbare Wohnung oder bei einem Antragsteller, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird das Vermögen des Antragstellers nicht ermittelt.

  • Wenn Sie die angebotene bezugsfertige Wohnung annehmen möchten, müssen Sie Kopien einreichen:

    • die letzte vorausgefüllte Steuererklärung
    • Vermögensübersicht, die den aktuellen Marktwert des Vermögens in Euro anzeigt
    • Pfändungen auf mögliche Schulden.

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Sie von der Wohnungseigentümergemeinschaft, der die Wohnung gehört, als Wohnungseigentümer aufgenommen. Nach der Genehmigung können Sie mit dem Gebäudebetreiber einen Überlassungsvertrag abschließen.

  • Wenn Sie das Wohnrecht einer Wohnung ändern möchten, müssen Sie über eine Seriennummer verfügen, mit der Sie bisher kein Wohnrecht erhalten haben, eine sogenannte ungenutzte Seriennummer.

    Wenn Sie eine Wohnung mit einer Wohnung im selben Gebäude oder mit einer anderen Person, die in einer bezugsberechtigten Wohnung im selben Gebäude wohnt, tauschen möchten, benötigen Sie keine neue Seriennummer. Beide Bewohner, die ihre Wohnung wechseln, sollten sich zur praktischen Absprache an den Hausbetreiber ihrer bezugsberechtigten Wohnung wenden.

  • Bei Aufgabe der Rechtswohnung löst der Hauseigentümer die Wohnung spätestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Aufgabe ab und zahlt den ursprünglichen, um den Baukostenindex angepassten Rechtsbeistand zurück.

    Sie können die bewohnbare Wohnung auch als Erbe hinterlassen oder an Ihren Ehepartner, Ihre Kinder, Ihre Eltern oder ein Familienmitglied, das dauerhaft in der Wohnung wohnt, übertragen.

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