Ein Leitfaden für Umzugsunternehmen

Bei einem Umzug gibt es viel zu beachten und zu erledigen. Der Umzugsratgeber enthält eine Checkliste und Kontaktinformationen, um sowohl Mietern als auch Eigennutzern bei Fragen rund um den Umzug zu helfen.

  • Die Umzugsanzeige muss spätestens eine Woche nach dem Umzug erfolgen, Sie können dies jedoch bereits einen Monat vor dem Umzugstermin tun.

    Sie können eine Umzugsmeldung online auf der Umzugsmeldungsseite von Posti gleichzeitig an Posti und die Digital and Population Information Agency senden. Gehen Sie zur Umzugsbenachrichtigungsseite von Posti.

    Die neuen Adressinformationen werden automatisch unter anderem an Kela, das Kfz- und Führerscheinregister, die Steuerverwaltung, die Kirchengemeinde und die Wehrkräfte weitergeleitet. Auf der Website von Posti können Sie prüfen, welche Unternehmen eine Adressänderung direkt erhalten und an wen die Mitteilung gesondert erfolgen muss. Es empfiehlt sich, beispielsweise die Bank, die Versicherungsgesellschaft, Herausgeber von Zeitschriftenabonnements, Organisationen, Telekommunikationsbetreiber und die Bibliothek über die neue Adresse zu informieren.

  • Nach dem Umzug muss eine Meldung an den Hausverwalter des Bauunternehmens erfolgen, damit die neuen Bewohner in die Bücher des Hauses eingetragen und die Namensangaben auf dem Namensschild und im Briefkasten aktualisiert werden können.

    Wenn die Apartmentanlage über eine gemeinschaftliche Innensauna verfügt und der Bewohner eine Saunaschicht oder einen Parkplatz wünscht, sollte die Wartungsfirma kontaktiert werden. Saunabesuche und Autostellplätze können in der Reihenfolge der Wartezeit zugewiesen werden, sodass sie nicht automatisch vom vorherigen Bewohner auf den neuen Bewohner übertragen werden.

    Die Kontaktdaten des Hausverwalters und des Wartungsunternehmens werden in der Regel am schwarzen Brett im Treppenhaus des Bauunternehmens bekannt gegeben.

  • Der Stromvertrag sollte rechtzeitig vor dem Umzug unterzeichnet werden, da Sie das Datum des Umzugs als Vertragsbeginn wählen können. Auf diese Weise wird die Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Denken Sie auch daran, den alten Vertrag zu kündigen.

    Wenn Sie in ein Einfamilienhaus umziehen, informieren Sie Kerava Energia über die Übertragung des Stromanschlusses auf den neuen Eigentümer und über den möglichen Besitzerwechsel des Fernwärmeanschlusses.

    Kerava-Energie
    Tervahaudankatu 6
    04200 Kerava
    info@keravanenergia.fi

  • Wenn Sie in ein Einfamilienhaus umziehen, schließen Sie unbedingt Wasser- und Abfallentsorgungsverträge ab.

    Kerava-Wasserversorgung
    Kultasepänkatu 7 (Servicecenter Sampola)
    04250 Kerava

    Der Kundenservice erfolgt über den Serviceschalter in der unteren Lobby von Sampola. Bewerbungen und Post können am Servicepunkt des Sampola-Servicezentrums in der Kultasepänkatu 7, 04250 Kerava abgegeben werden.

    Weitere Informationen zum Wasservertrag finden Sie auf der Website des Wasserdienstes.

    Weitere Informationen zum Thema Abfallmanagement und Recycling finden Sie auf der Website der Abfallwirtschaft.

  • Um auf plötzliche und unvorhersehbare Schäden im Eigenheim vorbereitet zu sein, sollte immer eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Viele Vermieter verlangen vom Mieter außerdem, dass er für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses über eine gültige Hausratversicherung verfügt.

    Wenn Sie bereits über eine Hausratversicherung verfügen und in eine neue Wohnung umziehen, denken Sie daran, Ihrer Versicherung Ihre neue Adresse mitzuteilen. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Hausratversicherung für die Zeit des Umzugs und des möglichen Verkaufs der Wohnung in beiden Wohnungen gültig ist.

    Überprüfen Sie außerdem den Zustand und die Anzahl der Feuermelder in der Wohnung. Schauen Sie sich die Spezifikationen für Rauchmelder auf der Tukes-Website an.

  • Die Miete einer Mietwohnung kann Breitband für Eigentumswohnungen beinhalten. Ist dies nicht der Fall, muss sich der Mieter selbst um die Anschaffung eines neuen Internetanschlusses kümmern oder sich mit dem Betreiber auf die Verlegung eines bestehenden Internetanschlusses an eine neue Adresse einigen. Sie sollten sich rechtzeitig mit dem Betreiber in Verbindung setzen, da die Übertragung des Abonnements einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

    Prüfen Sie beim Fernsehen, ob die neue Wohnung über eine Kabel- oder Antennenanlage verfügt.

  • Wenn Sie Kinder haben, melden Sie diese in der neuen Kita und/oder Schule an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Bildung und Lehre.

  • Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, müssen Sie entweder einen neuen Antrag oder eine Änderungsmitteilung bei Kela einreichen, wenn Sie bereits Wohngeld beziehen. Bitte denken Sie daran, Kelas mögliche Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen zu berücksichtigen und kontaktieren Sie sie daher rechtzeitig im Voraus.

    KELA
    Kerava-Büro
    Besucheradresse: Kauppakaari 8, 04200 Kerava