Erfordernis einer Bauvorhabengenehmigung

Die Idee des Flächennutzungs- und Baugesetzes besteht darin, dass grundsätzlich alles einer Genehmigung bedarf, die Gemeinde jedoch für einige Maßnahmen per Bauordnung auf die Genehmigungspflicht verzichten kann.

Welche Maßnahmen von der Beantragung einer Genehmigung durch die Stadt Kerava ausgenommen sind, wird in Abschnitt 11.2 der Bauordnung erläutert. Obwohl die Maßnahme keiner Genehmigung bedarf, sind bei ihrer Umsetzung die Bauvorschriften, das im Lageplan und sonstige Vorschriften vorgesehene Baurecht, etwaige Bauweiseanweisungen und die bebaute Umgebung zu berücksichtigen. Wenn die durchgeführte Maßnahme, wie zum Beispiel die Errichtung einer Müllunterstandsanlage, die Umwelt belastet, nicht ausreichenden bautechnischen und brandschutztechnischen Anforderungen oder angemessenen Anforderungen an das Aussehen genügt oder sonst für die Umwelt nicht geeignet ist, kann die Bauaufsichtsbehörde eine Verpflichtung eingehen der Eigentümer der Immobilie zum Abriss oder zur Änderung der getroffenen Maßnahme auffordern.

Die Durchführung und Phasen des Bauvorhabens richten sich nach der Art des Vorhabens, d. h. ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt, dem Umfang, dem Verwendungszweck und dem Standort des Objekts. Bei allen Projekten wird die Bedeutung einer guten Vorbereitung und Planung betont. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten einer Person, die ein Bauprojekt in Angriff nimmt, sind von zentraler Bedeutung für die Landnutzungs- und Baugesetzgebung, und es lohnt sich, sich vor Beginn des Projekts mit ihnen vertraut zu machen.

Das Genehmigungsverfahren stellt sicher, dass beim Bauvorhaben die Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, die Umsetzung der Pläne und die Anpassung des Gebäudes an die Umgebung überwacht werden und das Bewusstsein der Nachbarn für das Projekt berücksichtigt wird (Landnutzung und Bau). Gesetz Abschnitt 125).

  • Der Service Lupapiste.fi kann für alle Fragen rund um die Baugenehmigung bereits vor Beginn des Bauvorhabens genutzt werden. Der Beratungsdienst leitet die Person, die eine Genehmigung benötigt, dabei an, den Standort des Bauvorhabens auf der Karte zu finden und die Genehmigungssache detailliert und klar zu beschreiben.

    Das Beratungsangebot steht allen Bauvorhaben offen und ist kostenfrei. Sie können sich ganz einfach mit Bankzugangsdaten oder einem mobilen Zertifikat für den Dienst registrieren.

    Bei der Beantragung einer Genehmigung erleichtern Anträge mit qualitativ hochwertigen und korrekten Angaben zudem die Bearbeitung der Angelegenheit durch die empfangende Behörde. Ein Genehmigungsantragsteller, der über den Dienst elektronische Transaktionen abwickelt, wird während des gesamten Genehmigungsverfahrens von der für die Angelegenheit zuständigen Behörde persönlich betreut.

    Lupapiste rationalisiert die Genehmigungsbearbeitung und befreit den Genehmigungsantragsteller von Behördenzeitplänen und der Übermittlung von Papierdokumenten an verschiedene Parteien. Im Dienst können Sie den Fortschritt von Genehmigungsangelegenheiten und Projekten verfolgen und Kommentare und Änderungen anderer Parteien in Echtzeit einsehen.

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