Bauleitarchiv

Die im Zusammenhang mit dem genehmigten Genehmigungsbescheid erstellten Unterlagen, bestätigten Zeichnungen und Sonderzeichnungen, wie z. B. Statik- und Lüftungspläne, werden in der Bauaufsicht aufbewahrt.

Die von anderen Institutionen genehmigten Sonderzeichnungen (elektrische Zeichnungen bis 1992) werden im Archiv der Bauaufsicht und die Wasser- und Abwasserpläne im Archiv der Kerava-Wasserversorgung archiviert.

  • Kerava verfügt über eine Lupapiste Kauppa, wo Sie Bauzeichnungen direkt aus den Archiven der Gebäudeverwaltung elektronisch kaufen und die gekauften PDF-Dateien sofort für Ihren eigenen Gebrauch herunterladen können. Der elektronische Vertriebsservice bietet eine terminfreie Anbindung an das Gebäudeleitarchiv.

    Genehmigungsstelle In der Werkstatt sind in der Regel Genehmigungszeichnungen und Sonderpläne (KVV, IV und Strukturpläne) erhältlich. Mit fortschreitender Digitalisierung werden die Dienste täglich um Material erweitert. Wenn das Material immer noch nicht in den Verkaufsdiensten gefunden wird, können Sie eine Anfrage für die Lieferung des Materials gemäß den Anweisungen von Lupapiste Kaupa hinterlassen.

     

  • Die von der Bauaufsicht aufbewahrten Zeichnungen und sonstigen Genehmigungsunterlagen können zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt bei der Bauaufsicht eingesehen werden. Eine Ausleihe von Archivalien außerhalb des Büros ist nicht möglich. Bei Bedarf werden Unterlagen in der Bauaufsicht kopiert.

    Verschiedene Berichte und Zertifikate sowie beglaubigte Kopien der Dokumente werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Gebühren für Archivdienstleistungen werden entsprechend der genehmigten Gebühr erhoben.

    Archivdokumente können im Voraus per E-Mail an kerenkuvalvonta@kerava.fi bestellt werden

     

  • Baukontrollzeichnungen sind öffentliche Dokumente. Jeder hat das Recht, eine im Archiv aufbewahrte öffentliche Zeichnung einzusehen. Bei der Verwendung von Zeichnungskopien ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Planer des Gebäudes das Urheberrecht an der Bauzeichnung nach dem Urheberrechtsgesetz (404/61, mit späteren Gesetzesänderungen) hat.