Bauüberwachung

Die behördliche Bauaufsicht beginnt mit Beginn der genehmigungspflichtigen Bauarbeiten und endet mit der Bauabnahme. Die Aufsicht konzentriert sich auf Angelegenheiten, die für das gute Ergebnis des Baus in den von der Behörde festgelegten Phasen und Umfang von Bedeutung sind.

Nach Erhalt der Genehmigung gilt für die Bauarbeiten das Recht vor Beginn der Bauarbeiten

  • der zuständige Vorarbeiter und ggf. der Vorarbeiter einer Fachrichtung sind zugelassen
  • Beginnmeldung an die Bauaufsichtsbehörde
  • Der Standort des Gebäudes wird auf dem Gelände markiert, wenn in der Baugenehmigung eine Markierung des Standorts vorgeschrieben war.
  • Der zur Vorlage angeordnete Sonderplan wird vor Beginn des Bauabschnitts, für den der Plan gilt, der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt.
  • Die Bauabnahmebescheinigung muss auf der Baustelle im Einsatz sein.

Rezensionen

Bei der behördlichen Bauaufsicht handelt es sich nicht um eine kontinuierliche und umfassende Aufsicht über die Ausführung der Bauarbeiten, die dazu dienen soll, sicherzustellen, dass die Bauarbeiten in allen Belangen ordnungsgemäß ausgeführt werden und ein gutes Bauwerk entsteht ein Ergebnis. Für behördliche Kontrollen steht nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung und sie werden nur in den im Baugenehmigungsbescheid festgelegten Arbeitsschritten auf Verlangen des zuständigen Baumeisters durchgeführt. 

Die Hauptaufgabe der Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde besteht im öffentlichen Interesse darin, die Bautätigkeiten zu überwachen und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, indem sie die Tätigkeit der verantwortlichen Personen und Prüfer der Arbeitsphasen sowie die Verwendung der zugewiesenen Prüfbescheinigung überwacht beim Gründungstreffen. 

Im Baugenehmigungsbescheid für Kleinhäuser werden in der Regel folgende Arbeiten, Kontrollen und Inspektionen festgehalten: