Inspektion von Lüftungsgeräten

Tatsächliche behördliche Kontrollen von Lüftungsgeräten sind nicht vorgesehen. 

Der für das Projekt zugelassene IV-Vorarbeiter hat die Eignung und Übereinstimmung der Anlagen mit dem Plan zu prüfen und im Prüfprotokoll zu vermerken.

Darüber hinaus muss der IV-Vorarbeiter sicherstellen, dass bei der Inbetriebnahme des Gebäudes Mess- und Einstellprotokolle für die Geräte vorliegen. Kopien des Protokolls sind dem Transaktionsdienst Lupapiste.fi beigefügt.