Teilweise abschließende Rezension

Ansonsten muss vor dem Umzug bzw. der Inbetriebnahme eine teilweise Endabnahme bzw. Inbetriebnahmeprüfung im Gebäude durchgeführt werden.

Die Inbetriebnahmeinspektion kann für das gesamte Gebäude oder teilweise für den Teil durchgeführt werden, der sich bei der Inspektion als sicher, gesundheitlich unbedenklich und nutzbar erweist. In diesem Fall muss der unfertige Teil des Gebäudes aus Gründen des Personen- und Brandschutzes vom in Betrieb zu nehmenden Teil getrennt werden.

Dinge, die bei der Inbetriebnahmeprüfung zu beachten sind

Damit es bei der Inbetriebnahmeprüfung nicht zu Überraschungen kommt, sollten Sie gemeinsam mit dem zuständigen Vorarbeiter mindestens folgende Dinge prüfen:

  • Erfüllung der Baugenehmigungsvoraussetzungen
  • ausreichende Bereitschaft der für die Nutzung aller Einrichtungen erforderlichen Geräte und Funktionen
  • Die beleuchtete Hausnummer wird so angebracht, dass sie auf der Straße gut sichtbar ist
  • Der Abfallbehälter wird gemäß der Genehmigung an der Stelle aufgestellt
  • Dachsicherungseinrichtungen wie Hausleitern, Leitern, Dachbrücken und Schneesperren wurden installiert
  • Leitplanken und Handläufe wurden installiert
  • Die Inspektion des Schornsteins wurde durchgeführt und es liegen Unterlagen vor, die die Eignung des Schornsteins belegen
  • Die Inbetriebnahmeinspektion der Wasser- und Abwasserausrüstung ist abgeschlossen
  • Das Protokoll zur Inbetriebnahme von Elektrogeräten ist dem Transaktionsdienst Lupapiste.fi beigefügt
  • Das Protokoll zur Messung und Einstellung der Lüftungsgeräte ist dem Transaktionsdienst Lupapiste.fi beigefügt
  • Es müssen zwei Ausgänge von jeder Etage vorhanden sein, einer kann als Backup dienen
  • Rauchmelder sind betriebsbereit
  • Die Trennwände funktionieren, Brandschutztüren und -fenster wurden eingebaut und Namensschilder sind sichtbar
  • Die Hofanlagen sind soweit fertig, dass die Nutzung des Gebäudes sicher ist und die geplanten Parkplätze ansprechbar sind.

Voraussetzungen für die Durchführung einer Inbetriebnahmeprüfung

Die Inbetriebnahmeprüfung kann durchgeführt werden, wenn:

  • der verantwortliche Vorarbeiter, der Projektstarter bzw. dessen Bevollmächtigter und weitere vereinbarte Verantwortliche anwesend sind
  • die Baugenehmigung mit Masterzeichnungen, Sonderzeichnungen mit Baukontrollstempel sowie weitere prüfungsrelevante Unterlagen, Berichte und Bescheinigungen liegen vor
  • Es wurden Inspektionen und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Arbeitsphase durchgeführt
  • Die Meldung gemäß MRL § 153 für die Endkontrolle ist dem Dienst Lupapiste.fi beigefügt
  • Das Prüfdokument ist ordnungsgemäß und aktuell ausgefüllt und verfügbar
  • Der Energiebericht wird durch die Unterschrift des Chefdesigners beglaubigt und mit dem Transaktionsdienst Lupapiste.fi verknüpft
  • die aufgrund zuvor festgestellter Mängel und Mängel erforderlichen Reparaturen und sonstigen Maßnahmen durchgeführt wurden.

Der zuständige Vorarbeiter ordnet die Inbetriebnahmeprüfung mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin an.