Strukturelle Erhebung
Eine Bauwerksprüfung wird angeordnet, wenn die Trag- und Aussteifungskonstruktionen sowie die damit verbundenen Wasser-, Feuchtigkeits-, Schall- und Wärmeschutzarbeiten sowie Brandschutzarbeiten abgeschlossen sind. Die Rahmenkonstruktionen müssen fertig und noch vollständig sichtbar sein.
Voraussetzungen für die Durchführung einer Strukturerhebung
Eine Bauinspektion kann durchgeführt werden, wenn:
- der verantwortliche Vorarbeiter, der Projektstarter bzw. dessen Bevollmächtigter und weitere vereinbarte Verantwortliche anwesend sind
- Es liegen die Baugenehmigung mit Bauzeichnungen, Sonderpläne mit Baukontrollstempel sowie weitere Dokumente, Berichte und Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Abnahme vor
- Es wurden Inspektionen und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Arbeitsphase durchgeführt
- Das Prüfdokument ist ordnungsgemäß und aktuell ausgefüllt und verfügbar
- die aufgrund zuvor festgestellter Mängel und Mängel erforderlichen Reparaturen und sonstigen Maßnahmen durchgeführt wurden.
Der verantwortliche Vorarbeiter beauftragt die Baubesichtigung eine Woche vor dem gewünschten Termin.