Strukturelle Erhebung

Eine Bauwerksprüfung wird angeordnet, wenn die Trag- und Aussteifungskonstruktionen sowie die damit verbundenen Wasser-, Feuchtigkeits-, Schall- und Wärmeschutzarbeiten sowie Brandschutzarbeiten abgeschlossen sind. Die Rahmenkonstruktionen müssen fertig und noch vollständig sichtbar sein.

Voraussetzungen für die Durchführung einer Strukturerhebung

Eine Bauinspektion kann durchgeführt werden, wenn:

  • der verantwortliche Vorarbeiter, der Projektstarter bzw. dessen Bevollmächtigter und weitere vereinbarte Verantwortliche anwesend sind
  • Es liegen die Baugenehmigung mit Bauzeichnungen, Sonderpläne mit Baukontrollstempel sowie weitere Dokumente, Berichte und Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Abnahme vor
  • Es wurden Inspektionen und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Arbeitsphase durchgeführt  
  • Das Prüfdokument ist ordnungsgemäß und aktuell ausgefüllt und verfügbar
  • die aufgrund zuvor festgestellter Mängel und Mängel erforderlichen Reparaturen und sonstigen Maßnahmen durchgeführt wurden.

Der verantwortliche Vorarbeiter beauftragt die Baubesichtigung eine Woche vor dem gewünschten Termin.