Inspektion von Elektroinstallationsarbeiten

​Der Eigentümer elektrischer Anlagen und der daran angeschlossenen elektrischen Geräte ist dafür verantwortlich, dass die elektrischen Geräte sicher verwendet werden und während ihrer gesamten Lebensdauer sicher bleiben.

Es liegt in der Verantwortung des Elektroinstallateurs, bei jeder Inbetriebnahme der Anlage oder eines Teils davon eine Inbetriebnahmeprüfung seiner Anlagen durchzuführen. Über die Prüfung ist für den Bauherrn ein Prüfprotokoll zu erstellen. Das Inspektionsprotokoll muss dem Transaktionsdienst Lupapiste.fi beigefügt werden, bevor die Inbetriebnahmeüberprüfung der Bauüberwachung in Auftrag gegeben wird.

Weitere Informationen zu Standorten, für die eine Überprüfung durchgeführt werden muss, finden Sie auf der Website der finnischen Agentur für Sicherheit und Chemikalien (Tukes) (z. B. Standorte, die größer als zwei Wohnungen sind). Register des Elektrizitätssektors (tukes.fi).