Inspektionsdokument

Wer ein Bauvorhaben durchführt, muss dafür sorgen, dass auf der Baustelle ein Bauabnahmeprotokoll geführt wird (MRL § 150 f). Dies ist eine der Dimensionen der Sorgfaltspflicht bei einem Bauvorhaben.

Der verantwortliche Polier leitet die Bauarbeiten und damit auch die Kontrolle der Bauarbeiten. Der verantwortliche Vorarbeiter sorgt dafür, dass die Prüfungen der Bauleistung fristgerecht durchgeführt werden und dass die Prüfbescheinigung der Bauleistung auf der Baustelle aktuell gehalten wird (MRL § 122 und MRA § 73).

Die Verantwortlichen für die in der Baugenehmigung oder der Eröffnungsbesprechung vereinbarten Bauabschnitte sowie die Prüfer der Bauabschnitte müssen ihre Kontrollen im Bauabnahmeprotokoll bescheinigen.

Auch wenn die Baumaßnahme von der Bauordnung abweicht, ist ein begründeter Vermerk in die Abnahmebescheinigung einzutragen

Das in der Genehmigung zu verwendende Prüfdokument wird bei der Auftaktbesprechung oder anderweitig vor Beginn des Bauprojekts vereinbart.

Kleine Hausprojekte:

alternative Modelle, die verwendet werden können, sind

  • Bauüberwachungs- und Inspektionsdokument für kleine Häuser YO76
  • Elektronischer Prüfbeleg, der bei der Genehmigungsstelle hinterlegt ist (Bauarbeiten, KVV und IV als separate Dokumente)
  • Vorlage für ein elektronisches Inspektionsdokument für einen gewerblichen Betreiber

Zusätzlich zur Prüfbescheinigung ist vor den Endkontrollen ein Bescheid zur Endkontrolle nach MRL § 153 und eine Zusammenfassung der Prüfbescheinigung bei der Zulassungsstelle beizufügen.

Großbaustellen:

Das Prüfdokument wird bei der Eröffnungsbesprechung vereinbart.

Grundsätzlich kann ein eigenes hinreichend umfangreiches Prüfdokumentenmodell des Bauunternehmens (z. B. maßgeschneidert nach dem ASRA-Modell) verwendet werden, wenn es den Projektbeteiligten passt.