​Kerava verwendet Kleidungszuschüsse für frühpädagogisches Personal

In der frühkindlichen Bildung in der Stadt Kerava wird ein Kleiderzuschuss für Mitarbeiter eingeführt, die in Gruppen arbeiten und regelmäßig mit Kindern ausgehen. Die Höhe des Bekleidungsgeldes beträgt 150 € pro Jahr.

Anspruchsberechtigte auf Kleidergeld sind Kindermädchen, Erzieherinnen, Erzieherinnen und Sonderpädagogen in Gruppenarbeit, Gruppenassistentinnen und Sozialpädagoginnen. Darüber hinaus wird den Familientagesbetreuern ein Kleidergeld ausgezahlt.

Das Bekleidungsgeld wird Festangestellten und Leiharbeitern gezahlt, deren Beschäftigung mindestens 10 Monate ununterbrochen dauert. Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als 10 Monaten, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen fortbesteht, wird das Bekleidungsgeld ab Beginn des Arbeitsverhältnisses gezahlt, in dem 10 Monate absolviert werden. Die Dauer befristeter Arbeitsverhältnisse wird ab dem 1.1.2024. Januar XNUMX überprüft.

Die Höhe des Bekleidungsgeldes beträgt 150 € pro Jahr und die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten von 12,50 € pro Monat. Das Kleidergeld wird also immer dann gezahlt, wenn die Person einen gültigen Lohnanspruch hat. Das Bekleidungsgeld wird auch bei Teilzeitbeschäftigung in voller Höhe gezahlt. Bei allgemeinen Erhöhungen erhöht sich die Kleiderpauschale nicht.

Das Bekleidungsgeld wird erstmals im Aprilgehalt gezahlt, dann rückwirkend ab Anfang 2024.